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   OVG Sachsen, 17.01.2019 - 3 A 890/17.A   

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OVG Sachsen, 17.01.2019 - 3 A 890/17.A (https://dejure.org/2019,16983)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 17.01.2019 - 3 A 890/17.A (https://dejure.org/2019,16983)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 17. Januar 2019 - 3 A 890/17.A (https://dejure.org/2019,16983)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Justiz Sachsen

    AsylG § 78 Abs. 3 Nr. 1, AsylG § 78 Abs. 3 Nr. 3, VwGO § 86 Abs. 1, AsylG § 25 Abs. 1 S. 1, AsylG § 74 Abs. 2 S. 1
    Flüchtlingseigenschaft; Pakistan; Ahmadi; Maßstäbe für Verfolgung; grundsätzliche Bedeutung; Gehörsverstoß; Aufklärungsrüge; unterbliebene Beweisanträge

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (10)

  • OVG Sachsen, 18.09.2014 - A 1 A 348/13

    Flüchtlingseigenschaft, Gefahrenprognose, Pakistan, religiöse Betätigung, Ahmadi

    Auszug aus OVG Sachsen, 17.01.2019 - 3 A 890/17
    3 Zur Begründung hat das Verwaltungsgericht ausgeführt, nachdem von der Großen Kammer des Europäischen Gerichtshofs (Urt. v. 5. September 2012 - C-71/11 und C-99/119 -, juris) und dem Sächsischen Oberverwaltungsgericht (Urt. v. 18. September 2014 - A 1 A 348/13 -, juris) aufgestellten Grundsätzen, denen es folge, sei ein wie die Kläger ohne konkrete Vorverfolgung aus seinem Heimatland ausgereister Ahmadi dann als Flüchtling oder ggfs. als Asylberechtigter anzuerkennen, wenn zur Überzeugung des Gerichts feststehe, dass er ein seinem Glauben innerlich verbundener Ahmadi sei, zu dessen verpflichtender Überzeugung es gehöre, den Glauben auch in der Öffentlichkeit zu leben und diesen in die Öffentlichkeit zu tragen.

    Die konkrete Glaubenspraxis muss jedoch für den Einzelnen ein zentrales Element seiner religiösen Identität und in diesem Sinne für ihn unverzichtbar sein (vgl. BVerwG, Urt. v. 20. Februar 2013 - 10 C 23.12 -, juris Rn. 29f. unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung des EuGH; OVG NRW, Beschl. v. 29. November 2018 - 4 A 3144/18.A -, juris Rn. 11; SächsOVG, Beschl. v. 18. September 2014 - A 1 A 348/13 - , juris Rn. 43).

  • EuGH, 05.09.2012 - C-71/11

    Bestimmte Formen schwerer Eingriffe in die Glaubensbetätigung in der

    Auszug aus OVG Sachsen, 17.01.2019 - 3 A 890/17
    3 Zur Begründung hat das Verwaltungsgericht ausgeführt, nachdem von der Großen Kammer des Europäischen Gerichtshofs (Urt. v. 5. September 2012 - C-71/11 und C-99/119 -, juris) und dem Sächsischen Oberverwaltungsgericht (Urt. v. 18. September 2014 - A 1 A 348/13 -, juris) aufgestellten Grundsätzen, denen es folge, sei ein wie die Kläger ohne konkrete Vorverfolgung aus seinem Heimatland ausgereister Ahmadi dann als Flüchtling oder ggfs. als Asylberechtigter anzuerkennen, wenn zur Überzeugung des Gerichts feststehe, dass er ein seinem Glauben innerlich verbundener Ahmadi sei, zu dessen verpflichtender Überzeugung es gehöre, den Glauben auch in der Öffentlichkeit zu leben und diesen in die Öffentlichkeit zu tragen.
  • BVerwG, 20.02.2013 - 10 C 23.12

    Ahmadiyya-Glaubensgemeinschaft; Ahmadis; Flüchtlingsanerkennung; Folgeverfahren;

    Auszug aus OVG Sachsen, 17.01.2019 - 3 A 890/17
    Die konkrete Glaubenspraxis muss jedoch für den Einzelnen ein zentrales Element seiner religiösen Identität und in diesem Sinne für ihn unverzichtbar sein (vgl. BVerwG, Urt. v. 20. Februar 2013 - 10 C 23.12 -, juris Rn. 29f. unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung des EuGH; OVG NRW, Beschl. v. 29. November 2018 - 4 A 3144/18.A -, juris Rn. 11; SächsOVG, Beschl. v. 18. September 2014 - A 1 A 348/13 - , juris Rn. 43).
  • BVerwG, 04.07.1983 - 9 B 10275.83

    Asylverfahren - Übergangsregelung - Anwendbarkeit - Niederlegung des Mandats -

    Auszug aus OVG Sachsen, 17.01.2019 - 3 A 890/17
    Die nunmehr erhobene Aufklärungsrüge kann nicht dazu dienen, Beweisanträge zu ersetzen, die ein Beteiligter in zumutbarer Weise hätte stellen können, jedoch zu stellen unterlassen hat (BVerwG, Beschl. v. 4. Juli 1983 - 9 B 10275.83 -, juris Rn. 5; Beschl. v. 13. Januar 2000 - 9 B 2.00 -, juris Rn. 2 f.).
  • BVerwG, 21.05.2014 - 6 B 24.14

    Vereinsverbot; aktiv kämpferisches Untergraben der verfassungsmäßigen Ordnung;

    Auszug aus OVG Sachsen, 17.01.2019 - 3 A 890/17
    Es muss ferner dargelegt werden, welche tatsächlichen Feststellungen bei der Durchführung der unterbliebenen Aufklärung voraussichtlich getroffen worden wären und inwiefern das unterstellte Ergebnis zu einer günstigeren Entscheidung hätte führen können (BVerwG, Beschl. v. 21. Mai 2014 - 6 B 24.14 -, juris Rn. 11, m. w. N. Sodan/Ziekow, a. a. O. § 124 Rn. 191 f.).
  • BVerwG, 13.01.2000 - 9 B 2.00

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Vorliegen einer Verletzung des

    Auszug aus OVG Sachsen, 17.01.2019 - 3 A 890/17
    Die nunmehr erhobene Aufklärungsrüge kann nicht dazu dienen, Beweisanträge zu ersetzen, die ein Beteiligter in zumutbarer Weise hätte stellen können, jedoch zu stellen unterlassen hat (BVerwG, Beschl. v. 4. Juli 1983 - 9 B 10275.83 -, juris Rn. 5; Beschl. v. 13. Januar 2000 - 9 B 2.00 -, juris Rn. 2 f.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.05.2017 - 11 A 682/16

    Absehen von einer Beweiserhebung als Gehörsverstoß; Maßgeblichkeit der

    Auszug aus OVG Sachsen, 17.01.2019 - 3 A 890/17
    Eine mögliche Verletzung der dem Gericht gemäß § 86 Abs. 1 VwGO obliegenden Aufklärungspflicht gehört nicht zu den in § 78 Abs. 3 Nr. 3 AsylG i. V. m. § 138 VwGO bezeichneten Verfahrensmängeln, bei deren Vorliegen die Berufung zuzulassen ist (SächsOVG, Beschl. v. 5. Juli 2018 - 4 A 570/18.A -, juris Rn. 7; OVG NRW, Beschl. v. 17. Mai 2017 - 11 A 682/16.A -, juris Rn. 13 m. w. N.).
  • OVG Sachsen, 24.06.2015 - 3 A 515/13

    Bestellung zum öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen

    Auszug aus OVG Sachsen, 17.01.2019 - 3 A 890/17
    Darüber hinaus muss die Antragschrift zumindest einen Hinweis auf den Grund enthalten, der die Anerkennung der grundsätzlichen, d. h. über den Einzelfall hinausgehenden Bedeutung der Sache rechtfertigen soll (SächsOVG, Beschl. v. 24. Juni 2015 - 3 A 515/13 - juris Rn. 13, st. Rspr.; Seibert, in: Sodan/Ziekow, VwGO, 4. Aufl. 2014, § 124a Rn. 211 ff.).
  • OVG Sachsen, 05.07.2018 - 4 A 570/18

    Adressenänderung; Zustellung; Adressmitteilung; Beweisantrag

    Auszug aus OVG Sachsen, 17.01.2019 - 3 A 890/17
    Eine mögliche Verletzung der dem Gericht gemäß § 86 Abs. 1 VwGO obliegenden Aufklärungspflicht gehört nicht zu den in § 78 Abs. 3 Nr. 3 AsylG i. V. m. § 138 VwGO bezeichneten Verfahrensmängeln, bei deren Vorliegen die Berufung zuzulassen ist (SächsOVG, Beschl. v. 5. Juli 2018 - 4 A 570/18.A -, juris Rn. 7; OVG NRW, Beschl. v. 17. Mai 2017 - 11 A 682/16.A -, juris Rn. 13 m. w. N.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.11.2018 - 4 A 3144/18

    Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft eines bekennenden Ahmadis wegen

    Auszug aus OVG Sachsen, 17.01.2019 - 3 A 890/17
    Die konkrete Glaubenspraxis muss jedoch für den Einzelnen ein zentrales Element seiner religiösen Identität und in diesem Sinne für ihn unverzichtbar sein (vgl. BVerwG, Urt. v. 20. Februar 2013 - 10 C 23.12 -, juris Rn. 29f. unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung des EuGH; OVG NRW, Beschl. v. 29. November 2018 - 4 A 3144/18.A -, juris Rn. 11; SächsOVG, Beschl. v. 18. September 2014 - A 1 A 348/13 - , juris Rn. 43).
  • VGH Bayern, 27.09.2021 - 15 ZB 20.32485

    Erfolgloses Rechtsmittel eines Asylbewerbers aus Jordanien

    Die Tatsache, dass er die unterdrückte religiöse Betätigung seines Glaubens für sich selbst als verpflichtend empfindet, um seine religiöse Identität zu wahren, muss der Asylbewerber zur vollen Überzeugung des Gerichts nachweisen (grundlegend BVerwG, U.v. 20.2.2013 - 10 C 23.12 - BVerwGE 146, 67 = juris Rn. 30; zur Vereinbarkeit mit der Glaubens-, Gewissens- und Religionsfreiheit vgl. BVerfG, B.v. 3.4.2020 - 2 BvR 1838/15 - NVwZ 2020, 950 = juris Rn. 28 ff.; zum Ganzen auch BVerwG, B.v. 25.8.2015 - 1 B 40.15 - NVwZ 2015, 1678 = juris Rn. 11; BayVGH, B.v. 9.4.2015 - 14 ZB 13.30120 - juris Rn. 6; SächsOVG, B.v. 17.1.2019 - 3 A 890/17.A - juris Rn. 7; OVG NW, U.v. 2.7.2019 - 1 A 4920/18.A - juris Rn. 26 ff.; VG Ansbach, U.v. 6.10.2020 - AN 17 K 17.33258 - juris Rn.32; Hailbronner, Ausländerrecht, Stand: März 2021, zu § 3b AsylG Rn. 12 ff.).

    über die bereits erfolgten höchstrichterlichen Klärungen (s.o.) hinaus schon keiner aus der Antragsschrift ersichtlichen weiteren verallgemeinerungsfähigen Klärung in einem Berufungsverfahren zugänglich sein (vgl. auch OVG NW, B.v. 15.3.2018 - 4 A 172/16.A - juris Rn. 4 ff.; SächsOVG, B.v. 17.1.2019 a.a.O. juris Rn. 8).

  • VG Braunschweig, 09.08.2023 - 2 A 111/20

    Asylfolgeantrag; wiederholter Asylfolgeantrag; Folgeantrag; Iran; Konversion;

    Maßgeblich ist dabei nicht, ob die religiöse Praxis für alle Mitglieder der Glaubensgemeinschaft von zentraler Bedeutung ist, sondern wie der einzelne Gläubige seinen Glauben lebt und ob die verfolgungsträchtige Glaubensbetätigung für ihn persönlich nach seinem Glaubensverständnis unverzichtbar ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 20.02.2013, a.a.O., Rn. 29; Sächs. OVG, Beschluss vom 17.01.2019 - 3 A 890/17.A -, juris Rn. 7; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 15.03.2018 - 4 A 172/16.A -, juris Rn. 8; VG Würzburg, Urteil vom 18.09.2018 - W 9 K 18.31255 -, juris Rn. 28; VG Karlsruhe, Urteil vom 07.09.2018 - A 2 K 7673/17 -, juris Rn. 32).
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